Herzlich willkommen beim TuS Wörrstadt e.V.
Mitgliedsbeiträge
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Bei unterjährigem Beitritt wird im ersten Jahr nur der anteilige Beitrag berechnet.
Bei einem Austritt ist gemäß §3 der Vereinsatzung
der Mitgliedsbeitrag bis zum Jahresende zu zahlen,
da der Austritt zum Ende des Jahres, in welchem er ausgesprochen wurde, wirksam wird.
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